1. Vollständige Ausführung und Beratung beim Kauf einer Immobilie, die Folgendes umfasst:
Das Grundbuchamt prüft, ob Ihre Immobilie lastenfrei und korrekt registriert ist.
Vorbereitung des Termins beim Notar mit einer mündlichen Übersetzung der Eigentumsurkunde.
Strom, Wasser, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
Eintragung der Immobilie in das spanische Grundbuchamt.
Beantragung einer spanischen Steueridentifikationsnummer (unerlässlich für den Kauf einer Immobilie in Spanien).
2. komplette Abwicklung des Verkaufs einer Immobilie.
3. Erstellung Ihres Testaments in Spanien.
4. Beratung und Abwicklung von Testamentseröffnungen und Schenkungen.
5. Beratung durch einen spanischen Anwalt.
6. Steuerliche Vertretung nach dem Kauf (Erstellung der jährlichen Steuererklärungen für Eigentümer, die nicht dauerhaft in Spanien leben).
7. Eröffnung eines Kontos in Spanien.
8. Unterstützung bei der Erlangung einer Hypothek bei einer Bank in Spanien zu den besten Konditionen.
9. Beeidigte und unbeeidigte schriftliche Übersetzungen.
10. Mündliche Übersetzung von öffentlichen Urkunden.
11. Auszüge aus dem Grundbuchamt.
12. Wiederzulassung Ihres Kraftfahrzeugs.
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